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Kieferorthopädie

Mit schönen und geraden Zähnen hat man „gut Lachen“. Ein schönes Gebiss ist ein Ausdruck von Ästhetik, Gesundheit und Vitalität. Ein schönes Lächeln bestimmt bei sozialen Kontakten oft den ersten Eindruck, der bekanntlich oft der entscheidende ist. Ein schönes und gesundes Gebiss ist daher ein Stück Lebensqualität. Lücken zwischen den Zähnen, gedrehte und schrägstehende Zähne sowie Kieferfehlstellungen mit dadurch bedingten Beeinträchtigungen des Gesichtsprofils belasten die betroffenen Patienten oft sehr. Ihnen ist – bewusst oder unbewusst – das Lachen vergangen.

Regulieren nur für die Schönheit?
Die ästhetische Beeinträchtigung wird von den Patienten meist als Anlass gesehen, sich kieferorthopädisch behandeln zu lassen. Schwerer als die ästhetische Beeinträchtigung wiegen jedoch die gesundheitlichen Folgeschäden, die bei unterlassener Behandlung eintreten können. Dies sind v.a. Karies und Zahnverfärbung durch schwer zu reinigende Nischen zwischen schiefen Zähnen, Entzündung umgebender Gewebe („Parodontose“), Sprachstörungen (Lispeln, fehlender Lippenschluss), Funktionsstörungen und Haltungsschäden durch Muskel- und Gelenküberlastung. Der natürliche Atemweg durch die Nase kann durch einen zu schmalen Oberkiefer behindert sein; eine kieferorthopädische Behandlung dieses Problems beseitigt oftmals auch Symptome aus dem HNO-Bereich.

Sind schiefe Zähne Zufall?
Fehlstellungen der Zähne sind meist keine Zufallserscheinung, sondern sind die Folge eines Missverhältnisses zwischen Zahn- und Kiefergröße. Länge, Breite und Form des Kiefers werden durch viele Faktoren während des Wachstums und auch später im Erwachsenenalter noch beeinflusst. Wird ein harmonisches Wachstum gestört, passen Zähne und Kiefer nicht mehr zusammen. Neben angeborenen Fehlstellungen kommt es sehr häufig durch Funktionsstörungen von Zunge, Lippen und Muskulatur zur einer Zahnfehlstellung.

Warum wandern Zähne überhaupt?
Die Zähne sind nicht wie eine Schraube in der Wand fest verankert, sondern sind an feinen Sehnen elastisch am Kieferknochen aufgehängt. Im Kieferknochen gibt es Knochenzellen, die Knochensubstanz abbauen (Osteoklasten) und Knochenzellen, die Knochensubstanz anbauen (Osteoblasten) können. Die Aktivität der einen oder anderen Zellart wird durch Druck auf die Zähne aktiviert. Wird auf einen Zahn eine bestimmte Kraft ausgeübt, so beginnt auf der Druckseite ein Knochenabbau und auf der Zugseite ein Knochenanbau. Der Zahn „wandert“ bis die Kraft nachlässt. Auf diese Weise passen sich Größe und Form der Kiefer den Aktivitäten der umgebenden Muskeln an. Der Zahnbogen wird z.B. wesentlich durch den Druck der Zunge von innen und den Druck der Kaumuskeln von außen geformt. Befindet sich die Muskelaktivität nicht im Gleichgewicht, kommt es zu Zahnwanderungen zu der einen oder anderen Seite (z.B. durch Daumenlutschen). Bei Kindern und Jugendlichen ist natürlicherweise ohnehin vieles in Bewegung. Eine Regulierung ist in diesem Alter sinnvoll, da die Gewebe gut reagieren. Bei Erwachsenen sind Zahnbewegungen auch noch möglich, die Beeinflussung des Längen- und Größenwachstums im Kiefer ist allerdings schwieriger.

Diese Mechanismen macht sich die Kieferorthopädie zunutze, indem durch Zahnspangen künstlich feine Kräfte auf die Zähne einwirken und eine Bewegung in die gewünschte Richtung auslösen. Es wird daher ein natürlicher Mechanismus gesteuert, die Natur quasi durch die Zahnspangen überlistet. Je nachdem, ob die Breite bzw. Länge des Kiefers verändert werden soll oder die Zähne nur innerhalb des Kiefers bewegt werden, spricht man von Orthopädie oder von Orthodontie. Dabei werden sowohl herausnehmbare Geräte (Zahnspangen) als auch festsitzende Apparaturen (Multiband-Brackets) eingesetzt.

In welchem Alter sollte begonnen werden?
Für Patienten und Eltern besteht immer die Sorge, den richtigen Behandlungsbeginn mit der Folge einer Verschlimmerung der Fehlstellung zu versäumen. Hänseleien in der Schule oder Sprachstörungen können einen frühzeitigen Behandlungsbeginn erforderlich machen. Bei stark vorstehenden Zähnen besteht auch immer die Gefahr einer Zahnverletzung durch einen Unfall. Abgesehen von Ausnahmefällen, ist ein Behandlungsbeginn im sogenannten Wechselgebiss sinnvoll. Diese Phase ist erreicht, wenn die bleibenden Schneidezähne in Ober- und Unterkiefer vollständig durchgebrochen sind und die Milcheckzähne wackeln oder bereits ausgefallen sind. Das ist bei Mädchen mit ca. 8 ½ und bei Jungen mit ca. 9 ½ Jahren der Fall. Ob ein Ausnahmefall für eine Behandlung vor diesem Alter vorliegt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Regulierungen können auch später bzw. im Erwachsenenalter durchgeführt werden.

Bleiben die Zähne gerade?
Da die Bewegungsmöglichkeit der Zähne lebenslang erhalten bleibt und auch die Kiefer sich veränderten Einflüssen anpassen, besteht theoretisch immer die Möglichkeit von Verschiebungen (sogenanntes Rezidiv). Um das Risiko von späteren Verschiebungen zu reduzieren, folgt der eigentlichen Regulierung eine sog. Retentionsbehandlung. Für die dauerhafte Stabilität einer kieferorthopädischen Behandlung ist wichtig, dass nach der Behandlung ein funktionelles Gleichgewicht der auf den Kiefer einwirkenden Muskelkräfte besteht und die Verzahnung möglichst ideal ist, da eine gute Verschlüsselung der Zähne durch die Zahnhöcker spätere Verschiebungen erschwert. Damit sich ein solcher Gleichgewichtszustand einstellen kann, wird ein sog. Retentionsgerät erforderlich. Retention heißt „Halten“ des erreichten Zustandes ohne eine Bewegung auszulösen. Dazu werden meist lose Spangen verwendet. Die Tragezeit dieser Retentionsgeräte beträgt 1-2 Jahre und wird pro Tag immer weiter reduziert, bis das Gerät ganz herausgenommen werden kann. In manchen Fällen ist eine sog. Dauerretention durch einen festsitzenden Retainer erforderlich. Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Ihr Zahnarzt Dr. Michael Pampel

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